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Zahlungs- und Lieferbedingungen (AGB):
1.1 Nachstehende Verkaufs- und
Lieferbedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte.
Ältere Fassungen werden hiermit unwirksam. Abweichende Einkaufsbedingungen des
Käufers werden auch dann vom Verkäufer nicht anerkannt, wenn die Durchführung
des Kauf-vertrages von der Wirksamkeit der
Einkaufsbedingungen abhängig gemacht worden sein sollte. Abweichungen von den
nachstehenden Bedingungen bedürfen in jedem einzelnen Fall der schriftlichen
Bestätigung des Verkäufers. Angebote und Auftragserteilung 2.1 Die Angebote des Verkäufers sind
freibleibend. Der Kaufvertrag kommt erst durch schriftliche
Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch Ausführung des Auftrags zustande. 2.2 Daten und sonstige Angaben und
Empfehlungen in Wort und Schrift bezüglich der Beschaffenheit und Verwendung
der Produkte stellen Rahmenangaben dar und lassen geringfügige oder technisch
bedingte Abweichungen zu. Preise und Zahlungsbedingungen 3.1 Aufträge werden zu dem am Tage
des Kaufabschlusses gültigen Listenpreis ausgeführt. Mangels abweichender Vereinbarung
gilt der Preis ab Werk zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen
Höhe. 3.2 Mangels abweichender Vereinbarung ist
der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne jede Abzüge
zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum wird -sofern vereinbart- 2% Skonto
gewährt, es sei denn, ältere Rechnungen sind noch nicht bezahlt. 3.3 Kommt der Käufer mit einer Zahlung
aus einer Lieferung in Verzug, gelten alle eingeräumten Zahlungsziele als
widerrufen und die Kaufpreise für alle bereits getätigten und zukünftigen
Lieferungen sind sofort fällig. 3.4 Eine Aufrechnung gegenüber dem
Zahlungsanspruch ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten
Gegenansprüchen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht ist nur dann zulässig,
wenn es auf demselben Vertragsverhältnis wie der Zahlungsanspruch des
Verkäufers beruht. Lieferung 4.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk. Auf
Wunsch des Käufers erfolgt Versand nach Angaben des Käufers auf dessen Kosten. 4.2 Der Liefertermin ist eingehalten,
wenn das Produkt vor Ablauf des Termins dem Käufer oder einem Beförderer im
Werk des Verkäufers übergeben oder dem Käufer die Bereitstellung der Ware
mitgeteilt worden ist. 4.3 Mit Übergabe der Ware an den
Beförderer oder an den Käufer bzw. mit Mitteilung der Bereitstellung an den
Käufer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen
Verschlechterung an den Käufer über. Das gleiche gilt, wenn der Verkäufer den
Versand ganz oder teilweise selbst auf Wunsch des Käufers ausführt. 4.4 Der Liefertermin verlängert sich
angemessen, wenn aus Gründen, die nicht vom Verkäufer zu vertreten sind, wie
Streik, verspätete Zulieferung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen,
behördlichen Maßnahmen und sonstigen zur Zeit des Kaufabschlusses nicht
vorgesehenen Gründen, der Liefertermin nicht eingehalten werden kann. 4.5 Verzögert
sich der Liefertermin aus Gründen, die vom Verkäufer zu vertreten sind, so ist
der Käufer berechtigt, nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag
zurückzutreten. Weitere Ansprüche des Käufers aus der Verzögerung sind
ausgeschlossen, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit des Verkäufers. 4.6 Führt der Verkäufer den
Transport ganz oder teilweise auf Wunsch des Käufers aus, so haftet er nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Ein etwaiger Anspruch des Käufers auf Ersatz
entgangenen Gewinns oder sonstigen nicht an der Ware selbst entstandenen
Schadens ist in jedem Fall ausgeschlossen. 4.7 Ist abweichend von der üblichen
Lieferung ab Werk zwischen den Parteien vereinbart, daß
der Verkäufer die Ware an eine bestimmte Baustelle anzuliefern hat, so geht die
Gefahr mit Anlieferung an der Baustelle auf den Käufer über. Ist die Baustelle
während der üblichen Arbeitszeit nicht besetzt oder ist kein Mitarbeiter des
Käufers anwesend, so ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf der Baustelle
abzuladen. Er wird den Käufer von der Abladung unverzüglich informieren. Eigentumsvorbehalt 5.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher Rechnungen Eigentum des Verkäufers. 5.2 Wird die Vorbehaltsware vom Käufer
vor Zahlung sämtlicher Rechnungen im Rahmen eines Werk- oder Werklieferungsvertrages
mit einem Dritten auf einer Baustelle verwandt, so tritt der Käufer hiermit
seine Forderungen aus der Verwendung der Produkte gegen den Dritten in Höhe
des Kaufpreisanspruches an den Verkäufer ab, der diese Abtretung annimmt. 5.3 Der Käufer
ist berechtigt, in eigenem Namen die Forderung des Verkäufers gegen den Dritten
aus der Verwendung des Produkts einzuziehen, soweit der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen
gegenüber dem Verkäufer nicht in Verzug ist. Gewährleistung und Haftung 6.1 Mängelrügen müssen unverzüglich nach
Anlieferung geltend gemacht werden. Für rechtzeitig gerügte Mängel, die innerhalb
von sechs Monaten nach Anlieferung geltend gemacht werden und die die
Tauglichkeit der Ware zu dem angegebenen Zweck nicht unerheblich
beeinträchtigen, leistet der Verkäufer durch kostenlose Ersatzlieferung Gewähr.
Schlägt dies fehl oder lehnt der Verkäufer dies ab. so hat der Käufer unter Ausschluß weitergehender Gewährleistungsansprüche ein Recht
auf Wandlung oder Minderung, es sei denn, es handelt sich um das Fehlen
zugesicherter Eigenschaften. 6.2 Die
Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn Verdünnungen, Zusatzstoffe oder sonstige
Komponenten dem Produkt beigemischt werden, es sei denn, diese Beimischung ist
von uns für diesen Zweck schriftlich empfohlen oder zugelassen. Geringfügige Abweichungen des gelieferten von dem bestell- ten Produkt, die die Gebrauchstauglichkeit nicht
beeinträchtigen oder technisch bedingt sind, wie z.B. farbliche Abweichungen
bei Lieferung nach Muster oder aus unterschiedlichen Chargen, gelten nicht als
Mängel. 6.3 Die
Empfehlungen des Verkäufers in Wort und Schrift hinsichtlich
der Beschaffenheit und Anwendung des Produktes sowie hinsichtlich der bei der Anwendung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen
beruhen auf dem derzeitigen Erfahrungsstand des Verkäufers und werden nach
bestem Wissen gegeben. Die Empfehlung entbindet den Käufer nicht, den
Verwendungszweck in eigener Verantwortung sorgfältig zu prüfen. Eine Haftung
des Verkäufers für diese Empfehlung ist ausgeschlossen, es sei denn, die
Unrichtigkeit der Empfehlung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des
Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen. Schlussbestimmungen 7.1 Erfüllungsort für Zahlungen und
Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312cAbs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1,2 und 4 BGB.InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufs oder der Sache. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerruf sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihne etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Ende der Widerrufsbelehrung
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